Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Soltastic AG

(Stand Dezember 2023)

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen – auch Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte – der Soltastic AG erfolgen zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Der schriftlich geschlossene Vertrag, inklusive diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschliessliche Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen ihr und dem Kunden.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Soltastic AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Offerte

1. Die Offerte der Soltastic AG wird auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben erstellt.
2. Die Annahmefrist für eine von der Soltastic AG versandte Offerte beträgt 30 Tage ab Versand.

 

§ 3 Leistungsumfang / Änderungen

1. Die Offerte und die daraus resultierende Auftragsbestätigung beinhalten ausschliesslich die aufgeführten Leistungen. Referenzobjekte und Muster bieten ein mögliches Bild der Ausführung; sie sind lediglich Typenmuster und nicht verbindlich.

2. Änderungen an der Offerte bzw. dem Leistungsumfang können mit der Soltastic AG schriftlich vereinbart werden.

3. In der Offerte sind, sofern nicht besonders vermerkt, nicht inbegriffen:

a) Die Montage aller nicht von uns bezogener Anlagenkomponenten, etc..

b) Alle Handwerkerarbeiten, die nicht Teile unserer Lieferung sind, sowie allfällige Ausbesserungsarbeiten der Maurer, Maler, Tapezierer, Schreiner usw.

4. Die Übernahme der Arbeiten zu einem bestimmten Pauschal- oder Globalpreis bedarf in jedem Falle einer besonderen Vereinbarung.

  

§ 4 Urheberrecht

1. Die Soltastic AG behält sich das Eigentum und das Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

2. Die von der Soltastic AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum. Der Kunde ermächtigt sie mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Eigentumsvorbehalt rechtsgültig zu begründen, insbesondere ihn ohne Mitwirkung des Kunden im entsprechenden Register einzutragen.

  

§ 5 Widerrufsrecht

1. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten

2. Tritt der Kunde nach den gesetzlichen 14 Tage vom Vertrag zurück, werden alle bereits geleisteten Aufwände in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu den Aufwänden, wird eine Umtriebsentschädigung von 5% des Auftragsvolumens inkl. MwSt. in Rechnung gestellt

 

§ 6 Montage

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorliegen der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage auf seine Kosten und vor Beginn der Montagearbeit sicherzustellen.

2. Der Besteller informiert die Soltastic AG über die Leitungsführung von Elektro-, Sanitär-, Abwasserleitungen etc. im Mauerwerk.

3. Es wird jede Haftung der Soltastic AG für Schäden, welche aus dem Tätigwerden der Soltastic AG aufgrund von unzutreffenden Informationen aus § 5 Ziff. 1 und 2 resultieren, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 7 Lieferzeit

1. Die Vollendungs- und Liefertermine werden in jedem Falle besonders vereinbart.

2. Tritt in der Fertigstellung der Arbeiten oder in den Lieferungen aus Gründen, welche die Soltastic AG nicht zu vertreten hat (wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Material- oder Personalmangel, Arbeitsrückstand anderer Handwerker usw.), eine Verzögerung ein, so wird der vereinbarte Vollendungs- oder Liefertermin entsprechend angepasst. Für Verspätungen dieser Art lehnt sie jede Schadenhaftung ab.

 

§ 8 Gewährleistung

1. Die Soltastic AG leistet für die von ihr erstellten Anlagen Gewähr für die Dauer von zwei Jahren, ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme (oder Abnahme) der Anlage oder des Anlagenteils. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen im Hauptvertrag bezüglich einzelner Komponenten.

2. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (Art. 201 ff. OR) nachgekommen ist.

3. Zeigt sich ein Mangel, der nachweisbar auf schlechtes bzw. unzweckmässiges Material, mangelhafte oder nicht vorschrifts- oder fachgemässe Ausführung zurückzuführen ist, wird dieser auf Kosten der Soltastic AG beseitigt.

4. Die Soltastic AG ist berechtigt, nach ihrer freien Wahl den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu beseitigen.

5. Sie haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Bedienung der Ware, unsachgemässe Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe des Kunden oder Dritter hervorgerufen wurden.

6. Die Gewährleistung erlischt, wenn an den von der Soltastic AG erstellten Anlagen ohne ihre ausdrückliche Ermächtigung, Änderungen oder Reparaturen durch den Eigentümer oder Drittpersonen ausgeführt werden.

7. Ein optischer Fehler, ein fürs Auge störender, jedoch die Funktion des Bauteils bzw. Bauwerks nicht beeinträchtigender Zustand wie zum Beispiel Kratzer auf Verglasungen etc. gilt nicht als Mangel.

8. Soltastic AG schliesst jegliche Haftung für Schäden am Dach aus, die nicht durch die Installation der Photovoltaikanlage verursacht wurden.

9. Wünscht der Kunde die Installation einer Photovoltaikanlage trotz Hinweis, dass vorgängig eine Dachsanierung durchgeführt werden muss, schliesst die Soltastic AG jegliche Haftung auf Schäden am Dach aus.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Soltastic AG sind, vom Ausstellungsdatum an gerechnet, innert 10 Tagen zahlbar.

2. Bei Aufträgen mit einem Netto-Wert von über CHF 5‘000.- werden die Zahlungen mit einem separaten Zahlungsplan geregelt.

3. Die Anzahlungen werden schriftlich eingefordert.

4. Bei verspäteter Zahlung ist der Soltastic AG Verzugszins zu vergüten. Zudem ist sie berechtigt, bei Zahlungsverzug die Auslieferung aus sämtlichen ausstehenden Aufträgen zurückzuhalten.

5. Massgebend für den Zeitpunkt der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Soltastic AG.

  

§ 10 Haftung

1. Schadenersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes ergibt, ausgeschlossen.

2. Ebenso wird jede Haftung der Soltastic AG für indirekte Schäden/Mangelfolgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Haftungsausschluss gilt auch im Hinblick auf die gesetzlichen Vertreter und einfachen Erfüllungsgehilfen der Soltastic AG.

  

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bülach