Hagelschäden an Photovoltaikanlagen: Was ist jetzt zu tun?
Das starke Unwetter vom 28. August 2026 hat in verschiedenen Regionen deutliche Spuren hinterlassen. Auch Photovoltaikanlagen können durch grosse Hagelkörner beschädigt worden sein – teilweise sichtbar, teilweise jedoch auch unbemerkt.
Für Anlagenbesitzer stellt sich deshalb die Frage: Muss meine Solaranlage überprüft werden und wie gehe ich bei einem Schaden vor?
Hagelschaden ErklÄrvideo
Sichtbare Schäden? Sicherheit geht vor
Sind an Ihrer Photovoltaikanlage offensichtliche Schäden wie gebrochene oder stark beschädigte Module erkennbar, sollte die Anlage vorsorglich ausgeschaltet bleiben, bis sie fachgerecht überprüft wurde.
Bitte betreten Sie das Dach nicht und berühren Sie keine beschädigten oder losen Anlagenteile.
Swissolar empfiehlt, die Anlage nach grösseren Hagelereignissen fachgerecht überprüfen zu lassen, wenn sichtbare Schäden vorliegen oder Zweifel an der Betriebssicherheit bestehen.
Schaden der Gebäudeversicherung melden
Ein Hagelschaden sollte unbedingt der zuständigen Gebäudeversicherung gemeldet werden – im Kanton Zürich der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ).
Die Meldung sollte auch dann erfolgen, wenn das genaue Ausmass des Schadens noch nicht feststeht. Bevor Reparatur- oder Instandstellungsarbeiten ausgeführt werden, sollte das weitere Vorgehen mit der Versicherung abgestimmt und deren Freigabe eingeholt werden.
Wie überprüfen wir eine PV-Anlage nach einem Hagelschaden?
Bei einer Überprüfung betrachten wir sowohl den sichtbaren Zustand als auch die elektrische Sicherheit der Anlage.
Drohnenflug: Das Modulfeld wird aus der Luft auf offensichtliche und äusserlich erkennbare Schäden kontrolliert.
Messung der Isolationswerte: Zusätzlich überprüfen wir die elektrischen Isolationswerte der Anlage. Hierfür benötigen wir Zugang zum Haus bzw. zu den entsprechenden Komponenten der PV-Anlage.
Der Aufwand für diese Überprüfung wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
Was ist mit Schäden, die man nicht sieht?
Nicht jeder Schaden an einem Solarmodul ist von aussen sichtbar. Bei sichtbaren Modulschäden kann deshalb zusätzlich eine Elektrolumineszenz-Messung (EL-Messung) sinnvoll sein. Damit lassen sich auch Schäden an den Solarzellen untersuchen, die mit blossem Auge nicht erkennbar sind.
Eine EL-Messung bieten wir für ca. CHF 1'390.– exkl. MWST pro Anlage an. Die notwendige De- und Remontage der zu prüfenden Module ist darin nicht enthalten und wird separat nach Aufwand verrechnet.
Kann ein unbeschädigter Teil der Anlage weiterlaufen?
Das prüfen wir im Rahmen der Kontrolle ebenfalls.
Wichtig zu wissen: Solarmodule sind üblicherweise zu sogenannten Strings bzw. Strängen zusammengeschaltet. Ist ein Modul innerhalb eines Strings beschädigt, kann dieses nicht in jedem Fall einfach entfernt und der Rest weiterbetrieben werden. Je nach Aufbau und Verschaltung kann deshalb ein kompletter String ausser Betrieb bleiben müssen.
Ist eine sichere Teilinbetriebnahme technisch möglich, können wir diese gegen Verrechnung des entsprechenden Aufwands vornehmen.
Reparaturen erst mit der Versicherung abstimmen
Werden Schäden festgestellt, planen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte. Reparatur- und Instandstellungsarbeiten führen wir nach Rücksprache und entsprechender Freigabe bzw. Kostenzusage der Gebäudeversicherung aus.
So wird vermieden, dass Arbeiten ausgeführt werden, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.
Sie möchten Ihre Anlage überprüfen lassen?
Wenn Ihre Photovoltaikanlage vom Hagel betroffen ist und Sie eine fachgerechte Überprüfung durch Soltastic wünschen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir koordinieren die Überprüfung schnellstmöglich mit Ihnen.
Falls aktuell keine Überprüfung gewünscht ist, können Sie zunächst die Rückmeldung Ihrer Gebäudeversicherung abwarten und sich bei uns melden, sobald weitere Informationen zur Schadenabwicklung vorliegen.